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Netzwerksoftware ist darüber hinaus durch geeig-nete Maßnahmen zu sichern. (5) Die für die Verarbeitung notwendigen Daten und Programme einschließlich der dazugehörigen Dokumentation sind auch außerhalb der Verarbei-tungsstätte gesichert aufzubewahren. (6) Die Vernichtung unbrauchbarer oder nicht mehr benötigter Ausdrucke und sonstiger ...

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