Waffen und Feuerwerk - Waffen und Feuerwerk - …
Feuerwerk (pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken) Wer Feuerwerkskörper verkaufen will, muss bei der zuständigen kantonalen Behörde seines Wohnsitzkantons eine Verkaufsbewilligung beantragen. Weitere Informationen finden Sie unter: Bundespolizei, Zentralstelle Sprengstoff / Pyrotechnik. Gesuch Verkauf Kategorie F2 und F3